Versicherungsleistungen für Mitglieder des BVRD
Versicherungsleistungen für Mitglieder des BVRDStand Januar 2006Vereinshaftpflicht Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins und deren Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für die Zwecke des versicherten Vereins.
Deckungssummen: 2.000.000 Euro für Personenschäden • 500.000 Euro für Sachschäden • 100.000 Euro für Vermögensschäden (bis max. das 3-fache pro Versicherungsjahr) Im Rahmen der Vereinshaftpflicht gelten auch Ausstellungen / Messen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind als mitversichert
Rechtsschutz a) Universal-Straf-Rechtsschutz: Mitversichert sind Ordnungswidrigkeiten, fahrlässig und vorsätzlich begehbare Straftaten bezüglich der beruflichen Tätigkeit. z.B. Abwehr einer Anzeige wegen dem Vorwurf der "Unterlassenen Hilfeleistung" oder "Körperverletzung". b) Arbeitnehmerrechtsschutz: Versichert sind Verbandsmitglieder als natürliche Personen, also Rettungssanitäter /- assistenten in ihrer Funktion als Arbeitnehmer. - Schadenersatzrechtsschutz - Arbeitsrechtsschutz (SB 150 Euro) (z.B. für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern) - Sozialgerichtsrechtsschutz (für alle gerichtlichen Streitigkeiten mit gesetzlichen Sozialversicherungsträgern (BG, KV, Rentenvers.) c) Fahrer-Rechtsschutz: Versichert sind Verbandsmitglieder als Führer eines Motorfahrzeuges im Einsatz als Rettungssanitäter / -assistent. - Schadenersatz-Rechtsschutz (z.B. für die Geltendmachung von erlittenem Schaden nach einem Verkehrsunfall im Rettungseinsatz {Schmerzensgeld}) - Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (z.B. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis) - Straf-Rechtsschutz (z.B. Körperverletzung, nach einem Verkehrsunfall im Rettungseinsatz) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Deckungssummen: Verfahrenskosten bis 250.000 Euro • Strafkaution bis 100.000 Euro
Diensthaftpflicht für das Rettungspersonal Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vereins aus ihrer dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit als Rettungssanitäter oder Rettungsassistent. Deckungssummen pro Versicherungsfall: (bis max. das 3-fache pro Versicherungsjahr) 2.000.000 Euro für Personenschäden 500.000 Euro für Sachschäden 30.000 Euro für Vermögensschäden * *(je Verstoß bis max. 60.000 Euro für alle Verstöße eines Versicherungsjahre) (bei Vermögensschäden im Rahmen der Diensthaftpflicht gilt eine SB von mind. 5 Euro bis max. 500 Euro) Mitversichert sind Schäden am Eigentum des Arbeitgebers / Dienstherrn D.h. die gesetzliche Haftpflicht aus Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von Eigentum des Dienstherrn oder öffentlichen Arbeitgebers und daraus resultierende Regressansprüche gegen den Arbeitnehmer bis 2.000 Euro pro Versicherungsfall. * * (begrenzt auf 50.000 Euro für alle Versicherungsfälle pro Jahr. SB 200 Euro für jeden ersatzpflichtigen Schaden) Mitversichert sind Schlüsselschäden D.h. die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden berufs- bzw. dienstbezogenen Schlüsseln bis 25.000,-- Euro pro Versicherunsfall. * *(begrenzt auf 50.000 Euro für alle Versicherungsfälle pro Jahr, Selbstbehalt 200 Euro für jeden ersatzpflichtigen Schaden).
Eine Unfallversicherung existiert seit 2005 nicht mehr.
Text: Versicherungsbüro Eberlein, Frensdorf

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Publiziert am: Montag, 26. November 2007 (2515 mal gelesen)
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