Wer angegriffen wird darf sich wehren - Aber die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden. Einen körperlichen Angriff von sich, von Kollegen oder anderen abzuwehren, ist erlaubt. Das Recht auf Notwehr ist in den §§ 32 u. 33 festgeschrieben. Doch es gibt Grenzen. (Von Alfred Brandner, RettAss)