Mit Wirkung zum 01.07.2010 mussten auf Grund der immens hohen Schadensquote im Arbeitsrechtschutzbereich die Versicherungsbedingungen verändert werden.
Für den Arbeitsrechtsschutz gilt ab dem 01.07.2010 eine Eigenbeteiligung in Höhe von 500,00 EURO pro Versicherungsfall. Dies gilt bis auf weiteres. Darüber hinaus musste die Versicherungsgesellschaft gewechselt werden.
Die übrigen Versicherungsleistungen bleiben hiervon
unberührt!
Grundsätzlich gilt für eine wirksame Deckung bzw.
Inanspruchnahme für Versicherungsleitungen folgendes Verfahren:
Jeder Versicherungsfall ist mit kurzer Beschreibung des Sachverhaltes schriftlich an die Bundesgeschäftsstelle zu übermitteln mit Bitte um Deckungszusage. Dies kann per Brief, Fax oder Email erfolgen.
Hiernach erfolgt eine Vorab-Prüfung im Bezug auf die
Rahmenbedingungen des Mitglieds im Verband hinsichtlich der ureigenen
Mitgliedschaft (Art der Mitgliedschaft und ordnungsgemäße Entrichtung des
Mitgliedsbeitrages). Diese Prüfung mündet in eine Bestätigung durch die
Bundesgeschäftsstelle und Weitergabe an die Versicherungsgesellschaft. Erst
hiernach wird eine wirksame Kostendeckungszusage direkt an das Mitglied
erteilt.
Wir bitten daher um Beachtung der vorgenannten Verfahrensweise.
BVRD
Gießener Str. 42
35423 Lich
Fax 06404-950066
Email: bvrdlich@aol.com

