Rettungsfachpersonal muss strenge Sorgfaltspflichten waren
Von Rettungsassistent Alfred Brandner
Jedwede Maßnahme an Patienten, die wir im Einsatz treffen, unterliegt einer strengen Sorgfaltspflicht. Kleinste Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit können große Folgen haben. Strafrechtliche Verfolgungen können von arbeitsrechtlichen Maßnahmen begleitet sein. Nicht zu vergessen - zivilrechtlich geltend gemachte Schadensersatzforderungen nach einem Behandlungsfehler, können die Existenz eines Rettungsassistenten gefährden.Jeder im Rettungsdienst tätige muss sich darüber im klaren sein, dass selbst wenn "Kompetenz", z.B. in Form einer Analgosedierung vom Arbeitgeber und leitenden Notarzt zugestanden wird, und auch im QM festgehalten ist, haftet der Anwender für sein Vorgehen.Behandlungsfehler und daraus resultierende Behandlungsschäden können die Folgen einer zunächst wohlwollenden Maßnahme sein. Für betroffene Patienten, aber auch für das Rettungsfachpersonal, ist jeder Fehler einer zuviel. Zumal dann wenn, der Patient durch diesen für den Rest seines Lebens gezeichnet ist. Vor diesem Hintergrund möchte ich einen kleinen Einblick in das Geschehen vermitteln, und werde die Begriffe Behandlungsfehler/Behandlungsschäden beschreiben. BehandlungsfehlerEin Behandlungsfehler liegt vor, bei einem diagnostischen oder medizinischem Eingriff:
- der medizinisch nicht indiziert war
- bei dem die nach den Erkenntnissen der Wissenschaft und der
- ärztlichen Praxis unter den jeweiligen Umständen erforderliche

