Innenminister Joachim Herrmann begrüßt, dass der Bundesrat heute mit deutlicher
Mehrheit den Antrag Bayerns zu erleichterten Führerscheinregelungen für Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste angenommen hat. Das Bundesverkehrsministerium
ist damit aufgefordert, durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts eine
ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren,
der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste sowie Helfer des Katastrophenschutzes
künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen
mit dem Pkw-Führerschein fahren dürfen. Herrmann: "Ich bin mit dem Votum
des Bundesrates sehr zufrieden. Die Entscheidung stellt einen großen Erfolg
für die Bemühungen Bayerns dar, die nachvollziehbaren und berechtigten Forderungen
der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste nachhaltig zu unterstützen".Seit Umsetzung europäischer Führerscheinvorschriften in deutsches Recht verläuft die Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse bei 3,5 Tonnen. Die neue Klasseneinteilung bedeutet, dass Einsatzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen nur noch mit einem Lkw-Führerschein gefahren werden dürfen. "In einem Flächenstaat wie Bayern mit einer Vielzahl Freiwilliger Feuerwehren ist es problematisch, unter diesen Bedingungen stets die Einsatzfähigkeit aufrechtzuerhalten", so der Innenminister, "zumal viele Kraftfahrzeuge im Fuhrpark der Rettungsorganisationen auf Grund technischer Neuerungen zwischenzeitlich ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. Hinzu kommt, dass Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 zunehmend aus Altersgründen aus dem ehrenamtlichen Dienst ausscheiden." Der Bundesverkehrsminister ist nun aufgefordert, die notwendigen Rechtsänderungen endlich anzugehen. Aufgrund einer Änderung von EU-Recht besteht eine Ausnahmemöglichkeit für Katastrophenschutzfah!
rzeuge. Herr-mann: "Für mich besteht kein Zweifel, dass Fahrzeuge der Feuerwehren und der Rettungsdienste den Fahrzeugen des Katastrophenschutzes zuzuordnen sind und deshalb die Ausnahmemöglichkeit auch in diesen Fällen greift. Es liegt mir sehr am Herzen, dass nun schnellstmöglich durch eine Ausnahmeregelung bis 4,25 Tonnen eine sinnvolle und unbürokratische Erleichterung für die zumeist ehrenamtlichen Helfer geschaffen wird."
Quelle: http://www.stmi.bayern.de

