"Gewalt gegen Polizeibeamte muss unbedingt härter bestraft werden. Es darf nicht sein, dass diejenigen, die ihren Kopf für uns hinhalten, keinen ausreichenden Schutz bekommen. Bayern hat daher heute gemeinsam mit Sachsen einen Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht, der den generellen Strafrahmen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe anhebt. Bei den besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sollen zudem auch Angriffe mit so genannten ''gefährlichen Werkzeugen'' erfasst werden. Damit würde eine wichtige Schutzlücke geschlossen. Denn ein besonders schwerer Fall wäre es danach auch, wenn jemand mit dem Auto einen Polizisten überfahren will. Die Bundesratsinitiative macht somit klar, dass Gewalt gegen unsere Polizisten kein Kavaliersdelikt ist, sondern mit schweren Sanktionen bestraft wird ", sagte Innenminister Joachim Herrmann zur heutigen Gesetzesinitiative zur Änderung von Paragraf 113 des Strafgesetzbuchs.Der Innenminister betonte, dass die Initiative ein erster wichtiger Schritt sei, allerdings in Teilbereichen nicht weit genug gehe: "Die beabsichtigten Änderungen sind grundsätzlich richtig und ein wichtiges politisches Signal. Deshalb unterstütze ich sie. Nach meiner Meinung brauchen wir aber auch eine generelle Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten für Gewalt gegen Polizeibeamte und einen generellen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren. Dazu muss man wissen, dass nach geltendem Strafrecht die Zerstörung eines Polizeiautos mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Ich halte es für widersinnig, dass ein Angriff auf Polizeibeamte im Höchstmaß geringer geahndet wird. Ich werde mich daher weiter für eine entsprechende Änderung von Paragraf 113 einsetzen."
