Danach sollen u.a. Mitarbeiter des Rettungsdienstes künftig Einsatzfahrzeuge
bis 7,5 Tonnen fahren dürfen. Nun muß vom Bundesverkehrsministerium dazu
eine Regelung erarbeitet werden. Wahrscheinlich wird aber eine Änderung des
"Fahrerlaubnisrechts" nicht mehr vor Ablauf der Legislaturperiode erfolgen
können.
Pressemitteilung vom 08.04.2009 | 17:26
CDU/CSU-Fraktion
CDU/CSU-Fraktion
Pragmatische Lösung beim FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN
„FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN“ kann für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t ausgestellt werden
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum „FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN“ erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB und der verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:
Die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste ist für die Zukunft sicher gestellt. Nach langem Drängen der Unionsfraktion hat das Bundeskabinett mit seinem heutigen Beschluss die Voraussetzungen für eine praxisgerechte Regelung zum so genannten FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN geschaffen. Auf dieser Grundlage können die Landesbehörden künftig Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht erteilen. Wir fordern Bundesverkehrsminister Tiefensee auf, dafür Sorge zu tragen, dass nun auch die Fahrerlaubnis-Verordnung mit den konkreten Bestimmungen rasch geändert wird, damit die Feuerwehren und Rettungsdienste sobald wie möglich von den neuen Regelungen profitieren können. Minister Tiefensee hatte den "FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN" noch bis vor kurzem strikt abgelehnt.
Die Union konnte nunmehr in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner folgende Kernpunkte durchsetzen:
- Die Regelung gilt nicht nur für Freiwillige Feuerwehren, sondern auch für Rettungsdienste, technische Hilfsdienste und den Katastrophenschutz.
- Der "FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN" kann für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t ausgestellt werden und nicht, wie ursprünglich geplant, nur bis 4,25 t.
- Die nun gesetzten Rahmenbedingungen stellen sicher, dass in der Fahrerlaubnisverordnung nunmehr eine feuerwehrinterne Führerscheinausbildung und ?prüfung ohne Kostenaufwand ermöglicht werden kann.
Der spezielle "FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN" wurde aufgrund des Europäischen Führerscheinrechts notwendig: Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden. Für schwerere Fahrzeuge bis 7,5 t müsste der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden. Dadurch stehen bei den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Diese bedenkliche Entwicklung wird nun gestoppt.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Berlin - Veröffentlicht von pressrelations
http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=363579„FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN“ kann für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t ausgestellt werden
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum „FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN“ erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB und der verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:
Die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste ist für die Zukunft sicher gestellt. Nach langem Drängen der Unionsfraktion hat das Bundeskabinett mit seinem heutigen Beschluss die Voraussetzungen für eine praxisgerechte Regelung zum so genannten FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN geschaffen. Auf dieser Grundlage können die Landesbehörden künftig Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht erteilen. Wir fordern Bundesverkehrsminister Tiefensee auf, dafür Sorge zu tragen, dass nun auch die Fahrerlaubnis-Verordnung mit den konkreten Bestimmungen rasch geändert wird, damit die Feuerwehren und Rettungsdienste sobald wie möglich von den neuen Regelungen profitieren können. Minister Tiefensee hatte den "FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN" noch bis vor kurzem strikt abgelehnt.
Die Union konnte nunmehr in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner folgende Kernpunkte durchsetzen:
- Die Regelung gilt nicht nur für Freiwillige Feuerwehren, sondern auch für Rettungsdienste, technische Hilfsdienste und den Katastrophenschutz.
- Der "FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN" kann für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t ausgestellt werden und nicht, wie ursprünglich geplant, nur bis 4,25 t.
- Die nun gesetzten Rahmenbedingungen stellen sicher, dass in der Fahrerlaubnisverordnung nunmehr eine feuerwehrinterne Führerscheinausbildung und ?prüfung ohne Kostenaufwand ermöglicht werden kann.
Der spezielle "FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN" wurde aufgrund des Europäischen Führerscheinrechts notwendig: Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden. Für schwerere Fahrzeuge bis 7,5 t müsste der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden. Dadurch stehen bei den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Diese bedenkliche Entwicklung wird nun gestoppt.
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