BVRD

Berufsverband für den Rettungsdienst e.V.
 
RDJ: Keine Ausnahmeregelung in der FahrerlaubnisVerordnung für Rettungsdienst
Geschrieben von Don am Freitag, 27. März 2009

aktuelle News Die Mitarbeiter von Rettungsdienst, Angehörigen der Feuerwehr und Helfer im Katastrophenschutz sollen Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen mit dem PKW-Führerschein (Klasse B) fahren dürfen, war die Forderung aus Bayern, die auch im Bundesrat eine Mehrheit fand. Das auf Bundesebene zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Möglichkeit einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung geprüft und kam zu dem Ergebnis, daß dem Vorstoß aus Bayern wegen EG-rechtlichen Vorschriften nicht nachgekommen werden kann. Im Rahmen der Prüfung wurde eine Stellungnahme der Europäischen Kommission eingeholt aus der hervorgeht, daß eine Fahrerlaubnis-Ausnahmeregelung für Rettungsdienst und Feuerwehr aufgrund EG-rechtlicher Vorschriften nicht möglich sei. Für den Bereich Feuerwehr will der Bundesverkehrsminister nun einen speziellen Dienstführerschein schaffen, der einfacher zu erwerben ist als der Führerschein der Klasse C1 (Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen) und auch nur etwa ein Drittel, also etwa 1.000 Euro, kosten soll. Für den Bereich Rettungsdienst scheint eine analoge Regelung nicht möglich zu sein. Mit diesem speziellen Dienstführerschein sollen die Angehörigen der Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) dann Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen fahren dürfen. Am Ende der erleichterten Ausbildung soll eine Prüfung stehen, um die Sicherheit bei Einsatzfahrten zu gewährleisten.


RDJ-Redaktion



Dazu hier der Artikel aus dem RDJ 4/2008 Seite 34:

Neue Führerscheinregelung für Rettungsdienste und andere Hilfsdienste gefordert
Bayerischer Antrag findet deutliche Mehrheit im Bundesrat

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann:
Neue Führerscheinrichtlinie für Feuerwehr und Rettungsdienst muss nun schnellstmöglich im Bundesverkehrsministerium erarbeitet werden.

Innenminister Joachim Herrmann begrüßt, dass der Bundesrat am 07. Nov. 2008 mit deutlicher Mehrheit den Antrag Bayerns zu erleichterten Führerscheinregelungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste angenommen hat. Das Bundesverkehrsministerium ist damit aufgefordert, durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste sowie Helfer des Katastrophenschutzes künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen mit dem Pkw-Führerschein fahren dürfen. Herrmann: "Ich bin mit dem Votum des Bundesrates sehr zufrieden. Die Entscheidung stellt einen großen Erfolg für die Bemühungen Bayerns dar, die nachvollziehbaren und berechtigten Forderungen der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste nachhaltig zu unterstützen".

Seit Umsetzung europäischer Führerscheinvorschriften in deutsches Recht verläuft die Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse bei 3,5 Tonnen. Die neue Klasseneinteilung bedeutet, dass Einsatzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen nur noch mit einem Lkw-Führerschein gefahren werden dürfen. "In einem Flächenstaat wie Bayern mit einer Vielzahl Freiwilliger Feuerwehren ist es problematisch, unter diesen Bedingungen stets die Einsatzfähigkeit aufrechtzuerhalten", so der Innenminister, "zumal viele Kraftfahrzeuge im Fuhrpark der Rettungsorganisationen auf Grund technischer Neuerungen zwischenzeitlich ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.

Hinzu kommt, dass Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 zunehmend aus Altersgründen aus dem ehrenamtlichen Dienst ausscheiden." Der Bundesverkehrsminister ist nun aufgefordert, die notwendigen Rechtsänderungen endlich anzugehen. Aufgrund einer Änderung von EU-Recht besteht eine Ausnahmemöglichkeit für Katastrophenschutzfahrzeuge. Herrmann: "Für mich besteht kein Zweifel, dass Fahrzeuge der Feuerwehren und der Rettungsdienste den Fahrzeugen des Katastrophenschutzes zuzuordnen sind und deshalb die Ausnahmemöglichkeit auch in diesen Fällen greift. Es liegt mir sehr am Herzen, dass nun schnellstmöglich durch eine Ausnahmeregelung bis 4,25 Tonnen eine sinnvolle und unbürokratische Erleichterung für die zumeist ehrenamtlichen Helfer geschaffen wird."

Pressemeldung des Bayerisches Staatsministerium des Innern Nummer 497/08 vom 07.11.08
www.stmi.bayern.de
Haben Sie News für uns? Immer her damit! Schreiben Sie einen Artikel und teilen Sie uns Ihre Meldung mit. Besten Dank!
Artikel Bewertung
Ergebnis: 4.2
Stimmen: 5


Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel:
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema aktuelle News:

Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google
Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details finden Sie im Impressum.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.9, dieses CMS ist frei erhältlich.

Seitenerstellung in 0.0454 Sekunden, mit 11 Datenbank-Abfragen