Die Anklage hatte ihnen vorgeworfen, die hilflose Lage eines
Obdachlosen nicht richtig eingeschätzt und zu spät einen Notarzt
hinzugezogen zu haben. Der 59-Jährige war einen Tag später im
Krankenhaus an einer Lungenentzündung gestorben.
Der vor sich hindämmernde Mann, der an einem kalten Dezembertag 2007
von zwei Vollzugsbeamten neben einem Kiosk entdeckt worden war, hatte
sich zunächst gegenüber den Sanitätern geweigert, sich in eine Klinik
einliefern zu lassen. Erst die Polizei gab die Anweisung, den Mann zu
versorgen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen in Höhe von 4800 und 5400 Euro
gefordert, die Verteidigung Freispruch. Richterin Melanie Hund erklärte
jedoch, dass die beiden Angeklagten billigend in Kauf genommen hätten,
dass sich der Unglücksfall zu einer lebensbedrohlichen Situation
entwickeln konnte. Auch wenn eine frühere Einlieferung in eine Klinik
aus rechtsmedizinischer Sicht den Tod des 59-Jährigen nicht mehr
verhindert hätte, habe bloßes Nichtstun ausgereicht, den Tatbestand zu
erfüllen.Der obige Text stammt vom "Mannheimer Morgen" vom 07.04.2009
Anmerkung des BVRD:
Der Zeitungsbericht läßt einiges offen, das notwendig zu wissen wäre, um den Hergang exakt nachvollziehen bzw. den "Fall" rechtlich beurteilen zu können. Insbesondere könnte bei unkritischer Lektüre der Eindruck entstehen, daß behandlungsunwillige Obdachlose zwangsweise behandelt werden müssen.
Im übrigen ist das Urteil nicht rechtskräftig, weil Berufung eingelegt wurde.

