BVRD

Berufsverband für den Rettungsdienst e.V.
 
agbn: Warnung vor Silvestergefahren
Geschrieben von red am Dienstag, 29. Dezember 2009

aktuelle News Zu Silvester muss es ordentlich knallen, was jedoch mit erheblichen Gefahren verbunden sein kann. Zum Jahreswechsel steigen die Anzahl der Rettungseinsätze um das 70fache gegenüber der Norm. Der Anteil der Alkoholschäden liegt bei Unfallverletzten und Notfallpatienten bei 80%. Die aus dem vermehrten Alkoholgenuss resultierenden Gefahren sind nicht nur schwere Verletzungen besonders im Zusammenhang mit Feuerwerkskörper (schwere Hand- oder Augenverletzungen), sondern auch Langzeitschäden. In Deutschland gibt es allein in der Silvesternacht über 8.000 Patienten/Jahr mit langdauernden Gehörschäden durch Feuerwerkskörper.

 
Die in der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn) zusammengeschlossenen Notärzte warnen deshalb vor den durch Alkoholgenuss verursachten Gefahren. Die daraus resultierende Steigerung der Aggressivität und der Vandalismus führen z.T.  zu schweren Verletzungen und Vergiftungen, die einer schnellen Hilfe bedürfen. Durch längeren Aufenthalt im Freien unter Alkoholeinfluss resultieren schwerwiegende Unterkühlungen. Nach Absetzen des Notrufes über einheitliche Notrufnummern 112 bzw. 19222  sollte vor allem die Zufahrt der Rettungsfahrzeuge gesichert sein. Zur Sicherheit des Einsatzfahrzeuge, die vermehrt im Einsatz sein werden, keine Flaschen und spitze Gegenstände auf die Straße werfen, da durch daraus resultierende Behinderungen lebenswichtige Minuten verloren gehen können. Beim Notruf möglichst detaillierte Angaben zur Schädigung und dem Einsatzort machen, um bei der Vielzahl der Notrufe seitens der Rettungsleitstelle die dringlichsten identifizieren zu können.


Bild: M. Lempe

Patienten, die hilflos oder verletzt sind, bedürfen insbesondere des Wärmeerhaltes, da durch Alkohol verursacht eine Unterkühlung droht. Bis zum Eintreffen des Notarztes sollte der Patient deshalb unbedingt mit der Rettungsdecke zugedeckt werden. Bei Erbrechen muss für freie Atemwege gesorgt werden. Bewusstseinsgetrübte oder bewusstlose Alkoholvergiftete sind in die stabile Seitenlage zu bringen.

Der Umgang mit Feuerwerkskörpern sollte mit besonderer Vorsicht erfolgen. Nach Anzünden nicht in der Hand oder vor den Körper halten, nicht gezündete Knaller nicht versuchen ein zweites Mal anzuzünden, Warnhinweise des Herstellers beachten. Feuerwerkskörper sollten nicht in einer dichten Menschengruppe gezündet oder in diese geworfen werden. Es sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung u. –prüfung (BAM) zugelassen sind. Ein Knall- und Explosionstrauma durch Feuerwerkskörper kann schon bei der Zündung in einer Entfernung von 2 m auftreten. Bei dem Lärm, wie er von Knallkörpern erzeugt wird, ist das Ohr gehörschädigenden Schalldruckwellen ausgesetzt, ohne dass dies als solches empfunden wird, was evtl. durch die alkoholbedingte positive Grundstimmung und den umgebenden Lärmpegel begünstigt wird. Die Folgen können lebenslange Pfeifgeräusche im Ohr (Tinnitus) oder Trommelfellzerreißungen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. Peter Sefrin

Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte

agbn – Sandweg 11 – 97078 Würzburg
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